Alles unter Kontrolle
Arbeitsrechtler gegen Bluttests von Bewerbern
Wien/Stuttgart: Industrie-Konzerne nutzen die schwierige Arbeitsplatz-Situation in Deutschland offensichtlich gezielt dazu aus, medizinische Daten von zukünftigen Mitarbeitern zu erlangen, um diese kontrollieren zu können. Das berichtet die Agentur Pressetext aus Österreich. So verlangt der Automobilriese Daimler von allen, die künftig bei ihm arbeiten wollen, einen Bluttest. Zwar behaupten die Unternehmer, eine solche Maßnahme diene lediglich der Gesundheit der Bewerber, gleichwohl wird die „Vorsorge“ von Arbeitsrechtlern massiv kritisiert. Besonders brisant an den Tests ist, dass den Bewerbern nach Informationen des NDR Blut abgenommen wurde, obwohl es keinerlei verbindliche Zusage für eine Arbeitsstelle gegeben hat.
"Der Arbeitgeber hat der geltenden Rechtssprechung folgend kein Recht darauf, vollständig und umfassend über den Gesundheitszustand seiner Mitarbeiter oder Bewerber informiert zu sein.
Die Tests sind dann erlaubt, wenn ein verpflichtendes Interesse des Arbeitgebers besteht. So kann ein Alkoholiker kein Berufskraftfahrer sein", sagt Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln auf Anfrage der Agentur pressetext. Bewerbungsbluttests befindet der Jurist für "völlig überzogen" und "bedenklich", denn Tests dieser Art erwischen viele Bewerber auf dem falschen Fuß. Denn obwohl diese das Recht haben, solche Untersuchungen abzulehnen, müssen sie bei einem Nein darum fürchten, aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen zu werden. "Bauchschmerzen bekomme ich insbesondere mit einem Blick auf die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern", erklärt Huff.
Daimler rechtfertigt sein Vorgehen damit, zu untersuchen, ob der Bewerber für die Stelle, für die er sich beworben hat, auch geeignet ist. Zudem diene der Bluttest der eigenen Gesundheit. Die Daimler-Praxis ist allerdings keineswegs unüblich. So gerieten bereits Gesundheitschecks vor der Einstellung, bei der die Bewerber auf Drogen getestet werden, insbesondere bei der RWE, ThyssenKrupp Stahl oder der RAG Deutsche Steinkohle in die Kritik von Arbeitsrechtlern und Datenschützern. Interessant wäre natürlich zu wissen, ob sich auch die Vorstandmitglieder der Konzerne solchen Test unterziehen. (pte).



















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